Experten geniessen die folgenden Vorrechte und Immunitäten, soweit diese für die effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Dies gilt auch während der Zeit, die sie auf in Zusammenhang mit diesen Aufgaben stehenden Reisen verbringen:
Schutz vor Festnahme und Haft sowie vor Beschlagnahmung ihres persönlichen Gepäcks;
Immunität vor Gerichtsbarkeit für die von ihnen in Ausübung ihrer amtlichen Funktionen gemachten mündlichen und schriftlichen Äusserungen sowie ihre in Ausübung ihrer amtlichen Funktionen vorgenommenen Handlungen; dieser Schutz besteht auch dann noch weiter, wenn sie keine amtlichen Funktionen für die OPCW mehr ausüben;
Unverletzlichkeit für alle Schriftstücke, Dokumente und amtlichen Unterlagen;
das Recht, zur Aufrechterhaltung des Nachrichtenverkehrs mit der OPCW Codes zu benützen und Schriftstücke und Briefe durch Kurier oder Kuriergepäck zu empfangen;
dieselben Erleichterungen bei Währungs- und Geldwechselbeschränkungen, wie sie den Vertretern ausländischer Regierungen in vorübergehender amtlicher Mission gewährt werden;
dieselben Immunitäten und Erleichterungen in Bezug auf ihr persönliches Gepäck, wie sie Mitgliedern diplomatischer Missionen vergleichbaren Rangs gewährt werden.
Die Vorrechte und Immunitäten werden den Experten im Interesse der OPCW und nicht zu ihrem persönlichen Vorteil gewährt. Alle Personen, die solche Vorrechte und Immunitäten geniessen, sind verpflichtet, in jeder anderen Hinsicht die schweizerischen Gesetze und Vorschriften zu beachten. Die OPCW hat das Recht und die Pflicht, auf die Immunität eines Experten in jedem Fall zu verzichten, in dem nach ihrer Meinung die Immunität den Lauf der Gerechtigkeit hindern würde, soweit ohne Nachteil für die Interessen der OPCW auf diese Immunität verzichtet werden kann.