Das DARIAH ERIC wird für eine Laufzeit von zwanzig Jahren gegründet, die mit einem Mehrheitsbeschluss entsprechend Artikel 10 Absatz 13 Buchstabe d verlängert werden kann.
Art. 29 – Laufzeit
Art. 29
Laufzeit
- Gliederungspfad
- Kapitel 9: Laufzeit, Auflösung, Streitfälle, Gründung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 20.07.2023
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Art. 29 Laufzeit Das DARIAH ERIC wird für eine Laufzeit von zwanzig Jahren gegründet, die mit einem Mehrheitsbeschluss entsprechend Artikel 10 Absatz 13 Buchstabe d verlängert werden kann. Kapitel 9: Laufzeit, Auflösung, Streitfälle, Gründung
- SR-Nummer
- SR 0.423.134
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.08.2014
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht