Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung des CLARIN ERIC kann sich kein Mitglied zurückziehen, sofern es nicht ausdrücklich für einen kürzeren Zeitraum beigetreten war.
Nach Ablauf der ersten fünf Jahre nach Gründung des CLARIN ERIC kann sich ein Mitglied unter Einhaltung einer 12-monatigen Austrittsfrist zum Ende des Finanzjahres zurückziehen.
Beobachter können sich unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist zum Ende des Finanzjahres zurückziehen.
Alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen müssen erfüllt worden sein, bevor ein Rückzug angenommen wird.
Die Vollversammlung kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds oder den Beobachterstatus eines Beobachters aufkündigen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
das Mitglied oder der Beobachter hat in schwerer Weise gegen eine oder mehrere Verpflichtungen aus dieser Satzung verstossen;
das Mitglied oder der Beobachter hat einen solchen Verstoss nicht innerhalb von sechs Monaten abgestellt.
Die Mitglieder oder Beobachter erhalten Gelegenheit, dem Aufkündigungsbeschluss zu widersprechen und sich vor der Vollversammlung zu rechtfertigen.