Die internationale Gotthardbahn zwischen Italien und der Schweiz gilt auf den Punkten, wo sie die Grenze überschreitet, als Zollstrasse.
Alle Personen‑ und Güterzüge können, bei Beobachtung der in beiden Staaten bestehenden Vorschriften, auf genannter Strasse frei zirkulieren, sowohl nachts als am Tage, und an Feier‑ wie an Werktagen, mit Vorbehalt der in jedem der beiden Staaten in Kraft bestehenden Verbote in bezug auf Ein‑, Aus‑ oder Durchfuhr von bestimmten Warengattungen.