Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 12 Diese Vereinbarung tritt sechs Monate nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Jeder der beiden Staaten kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats kündigen. IV. Allgemeines