Der Begriff «Unternehmer» bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die entweder in der Schweiz oder in Bosnien und Herzegowina gemäss den in diesem Staat geltenden Vorschriften berechtigt ist, Personen oder Güter auf der Strasse zu befördern.
Der Begriff «Fahrzeug» bezeichnet ein Strassenfahrzeug mit mechanischem Antrieb sowie gegebenenfalls dessen Anhänger oder Sattelanhänger, die für die Beförderung
von mehr als neun sitzenden Reisenden, Fahrer eingeschlossen,
von Gütern
zugelassen sind;
Der Begriff «Bewilligung» bezeichnet jede Lizenz, Konzession oder benötigte Bewilligung, gemäss dem anwendbaren Recht der beiden Vertragsparteien.