Zum Zwecke der Überprüfung der Funktionsweise dieses Abkommens, der Schaffung von Verfahren zur Regulierung anderer Verkehrsaktivitäten und zur Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Abkommens entstehen können, wird eine Gemischte Kommission eingesetzt. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Behörden der beiden Vertragsparteien zusammen.
Die Gemischte Kommission tritt bei Bedarf auf Verlangen einer Vertragspartei abwechselnd im Hoheitsgebiet der einen oder der anderen Vertragspartei zusammen.