Treibstoffe, die sich in den üblichen Tanks der vorübergehend eingeführten Fahrzeuge befinden, unterliegen keinen Einfuhrabgaben, Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen.
Ersatzteile, die zur Instandsetzung eines vorübergehend eingeführten Fahrzeuges dienen sollen, werden frei von Einfuhrabgaben, Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen zur vorübergehenden Einfuhr zugelassen. Die zuständigen Organe der Vertragsparteien können für die Zollabfertigung dieser Ersatzteile einen Ausweis für die vorübergehende Einfuhr ausstellen. Die ersetzten Teile müssen ausgeführt, verzollt oder unter Aufsicht der Zollorgane vernichtet werden.