Das vorliegende Abkommen wird 90 Tage nach dem Zeitpunkte in Kraft treten, an dem der Generalsekretär des Völkerbundes16 die Ratifikationsurkunden oder die Beitrittserklärungen von 10 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder Nicht-Mitgliedstaaten erhalten haben wird. Das Inkrafttreten wird an diesem Tage durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen festgestellt werden.
Art. 22
Art. 22
- 16 Der Völkerbund wurde aufgelöst durch Beschluss seiner Versammlung vom 18. April 1946 (BBl 1946 II 1233).
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.1983
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Art. 22 Das vorliegende Abkommen wird 90 Tage nach dem Zeitpunkte in Kraft treten, an dem der Generalsekretär des Völkerbundes Der Völkerbund wurde aufgelöst durch Beschluss seiner Versammlung vom 18. April 1946 (BBl 1946 II 1233). die Ratifikationsurkunden oder die Beitrittserklärungen von 10 Mitgl
- SR-Nummer
- SR 0.812.121.6
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.06.1936
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht