Der Staat erarbeitet durch die Abstimmung der Raumplanungs-, Energie-, Umweltschutz- und Verkehrspolitik eine umfassende Mobilitätspolitik.
Er erleichtert die Fortbewegung mit dem Ziel der gegenseitigen Ergänzung, der Sicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs der verschiedenen öffentlichen und privaten Verkehrsmittel.
Er gewährleistet die persönliche Freiheit bei der Wahl des Verkehrsmittels.
Er fördert den Langsamverkehr.