Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 1 Gegenstand 1 Das vorliegende Reglement bildet Bestandteil des Anschlussvertrages vom 15. Juni 2007BBl 2008 5915 für das Vorsorgewerk Bund. BBl 2008 5915 2 Es regelt die Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität im Rahmen des Vorsorgewerks Bund. 1. Kapitel: