Zum Zweck der Mitwirkung der Kantone bei der Entwicklung des Systems wird eine Fachkommission eingesetzt.
Die Fachkommission besteht aus neun Mitgliedern. Das BJ und die KKJPD bestimmen je vier Vertreterinnen oder Vertreter. Das BJ ernennt zusätzlich die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.
Die Fachkommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
Erarbeitung von Grundlagen und Empfehlungen für die Entwicklung des Systems;
Behandlung von Fachfragen betreffend die Anwendung des Systems.
Das BJ kann die Einzelheiten der Organisation der Fachkommission in einem Reglement regeln.