Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion30 kann Weisungen über das Verfahren der Ersterhebung, Erneuerung und Nachführung erlassen.
Art. 19 – Verfahren
Art. 19
Verfahren
- 30 Ausdruck gemäss Ziff. I der V vom 23. Aug. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 529). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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- SR-Nummer
- SR 211.432.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.11.1992
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht