Die Kantone erstellen ein Archivierungskonzept nach Artikel 16 Absatz 2 GeoIV7 und regeln die Historisierung für:
die Daten der amtlichen Vermessung;
die technischen und administrativen Dokumente;
die Mutationsurkunden;
die Bestandteile und Grundlagen der amtlichen Vermessung alter Ordnung.
Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion erlässt Weisungen über die Archivierung und Historisierung. Sie konsultiert das EGBA vor Erlass dieser Weisungen.