Art. 58 – Aufhebung bisherigen Rechts
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2025
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 58 Es werden aufgehoben: a. die Verordnung vom 24. April 1929 [BS 2 856; AS 1951 905; 1959 2100; 1962 1060; 1968 601; 1972 2444; 1977 1989; 1983 1478 Ziff. III 2; 1986 526] über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken (MSchV); [BS 2 856; AS 1951 905; 1959 2100; 1962 1060; 1968 601; 1972 2444;
- SR-Nummer
- SR 232.111
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.12.1992
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht