Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 1 Grundsatz Der Bund erhebt: a. eine Mineralölsteuer auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen; b. einen Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen