Das ASTRA hat Zugriff auf die Daten des Auswertungssystems.
Das Schadenzentrum VBS hat Zugriff auf:
die von ihm im Erfassungssystem erfassten Daten;
die Daten von Unfällen in seinem Zuständigkeitsbereich.
Die Kantone haben Zugriff auf:
die Daten, die im Erfassungssystem von der jeweiligen kantonalen Behörde erfasst worden sind;
die Daten, die Unfälle in ihrem Kantonsgebiet betreffen.
Dritte haben Zugriff im Rahmen einer vom ASTRA nach Artikel 17 erteilten Zugriffsberechtigung.