Im Falle eines Kontrollschildwechsels kann die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die E-Vignette im Informationssystem des BAZG auf das neue Kontrollschild übertragen, nachdem die zuständige Verkehrszulassungsbehörde das ursprüngliche Kontrollschild ersetzt hat.
Das BAZG überprüft stichprobenartig, ob die Voraussetzung für die Übertragung der E-Vignette auf das neue Kontrollschild erfüllt ist.