Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 28 1 Das vertragliche Pfandrecht entsteht mit der Eintragung in das Luftfahrzeugbuch. 2 Der Vertrag bedarf zu seiner Verbindlichkeit der Schriftform. Dritter Abschnitt: Die dinglichen Rechte an Luftfahrzeugen / B. Die Luftfahrzeugverschreibung / III. Errichtung