Art. 20 – Kontrolle
Art. 2015
- 15 Aufgehoben durch Anhang Ziff. II 2 des BG vom 18. Dez. 2020 über die Bearbeitung von Personendaten durch das EDA, mit Wirkung seit 1. Dez. 2021 (AS 2021 650; BBl2020 1349).
- Gliederungspfad
- 4. Abschnitt: Kontrolle
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.12.2021
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Art. 20 Aufgehoben durch Anhang Ziff. II 2 des BG vom 18. Dez. 2020 über die Bearbeitung von Personendaten durch das EDA, mit Wirkung seit 1. Dez. 2021 (AS 2021 650; BBl 2020 1349). Aufgehoben durch Anhang Ziff. II 2 des BG vom 18. Dez. 2020 über die Bearbeitung von Personendaten durch das EDA, mit
- SR-Nummer
- SR 935.41
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.09.2013
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht