Consolidation: 0.312.5 - 2019-05-08
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.312.5
AS 1993 1152; BBl 1990 II 961
Übersetzung
Europäisches Übereinkommen
über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Abgeschlossen in Strassburg am 24. November 1983
Von der Bundesversammlung genehmigt am 20. Juni 19911
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 7. September 1992
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1993
(Stand am 8. Mai 2019)
Die Mitgliedstaaten des Europarats,
die dieses Übereinkommen unterzeichnen –
von der Erwägung geleitet, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen;
in der Erwägung, dass es aus Gründen der Gerechtigkeit und der sozialen Solidarität notwendig ist, sich mit der Lage der Opfer vorsätzlicher Gewalttaten, die eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, sowie der unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen der infolge solcher Straftaten verstorbenen Opfer zu befassen;
in der Erwägung, dass es notwendig ist, Regelungen einzuführen oder zu entwickeln, wie diese Opfer durch den Staat zu entschädigen sind, in dessen Hoheitsgebiet solche Straftaten begangen wurden, insbesondere, wenn der Täter nicht bekannt oder mittellos ist;
in der Erwägung, dass es notwendig ist, auf diesem Gebiet Mindestvorschriften zu schaffen;
in Hinblick auf die Entschliessung (77) 27 des Ministerkomitees des Europarats über die Entschädigung für Opfer von Straftaten –
sind wie folgt übereingekommen:
- SR-Nummer
- SR 0.312.5
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 08.05.2019
- Dokumentdatum
- 24.11.1983
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
- SR 0.312.5
- Dokumentart
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- Sprache
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- Dokumentdatum
- 24.11.1983
- Quelle
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- Rechtsbereich
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