Der Exekutivdirektor des CLARIN ERIC wird von der Vollversammlung nach einem von ihr festgelegten, offenen Einstellungsverfahren ernannt. Der Exekutivdirektor wählt und ernennt hochrangige Persönlichkeiten für einen Sitz im Verwaltungsrat (siehe Artikel 12). Der Exekutivdirektor informiert die Vollversammlung über die Ernennung der Verwaltungsräte. Der Exekutivdirektor ist der rechtliche Vertreter des CLARIN ERIC. Der Exekutivdirektor ist für die Führung der Tagesgeschäfte des CLARIN ERIC verantwortlich.
Die Amtszeit des Exekutivdirektors beträgt fünf Jahre; sie kann verwaltungsmässig, d. h. auf Beschluss der Vollversammlung ohne Ausschreibung, um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit oder wenn keine Verlängerung mehr möglich ist, wird eine offene Ausschreibung durchgeführt.