Der Verwaltungsrat besteht aus dem Exekutivdirektor und einer Anzahl weiterer Direktoren. Die Zahl der Direktoren wird von der Vollversammlung beschlossen. Die Grundsätze und das Verfahren der Ernennung werden von der Vollversammlung festgelegt. Die kollektive Sachkenntnis des Verwaltungsrats muss folgende Gebiete umfassen: Verwaltung, technische Infrastruktur, Sprachressourcen und -werkzeuge sowie Anforderungen der Benutzer.
Der Exekutivdirektor ernennt ein Mitglied des Verwaltungsrats zum stellvertretenden Exekutivdirektor. Der stellvertretende Exekutivdirektor tritt bei Abwesenheit des Exekutivdirektors bzw. der Exekutivdirektorin oder im Fall eines Interessenkonflikts an dessen Stelle.
Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt mit Ausnahme des Exekutivdirektors zwei Jahre und kann auf Beschluss des Exekutivdirektors einmal verlängert werden. In besonderen Fällen kann eine Ausnahme von der Höchstzahl von zwei Amtszeiten gewährt werden.
Der Verwaltungsrat bildet das ausführende Organ des CLARIN ERIC. Der Verwaltungsrat ist für den reibungslosen Betrieb des CLARIN ERIC entsprechend den Vorgaben und Beschlüssen der Vollversammlung sowie den Beiträgen und Rückmeldungen der anderen Räte und Ausschüsse verantwortlich.
Der Verwaltungsrat stellt allgemeine Geschäftsordnungsvorgaben für alle in dieser Satzung vorgesehenen Räte und Ausschüsse auf und beschliesst die einzelnen Geschäftsordnungen jedes Rates und Ausschusses. Der Verwaltungsrat stellt seine eigene Geschäftsordnung auf der Grundlage der allgemeinen Vorgaben auf.
Der Exekutivdirektor führt den Vorsitz im Verwaltungsrat.