Die Bestimmungen dieses Abkommens schliessen weder die nach autonomen Vorschriften vorgesehenen Beschränkungen oder Kontrollen aus Gründen der öffentlichen Moral, öffentlichen Sicherheit, Hygiene oder öffentlichen Gesundheit sowie veterinärpolizeilichen oder pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen noch die Erhebung von Gebühren aus, die nach diesen Vorschriften zu erheben sind.
Art. 37 – Verschiedenes
Art. 37
- Gliederungspfad
- Kapitel V Verschiedenes
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 28.09.2007
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Art. 37 Die Bestimmungen dieses Abkommens schliessen weder die nach autonomen Vorschriften vorgesehenen Beschränkungen oder Kontrollen aus Gründen der öffentlichen Moral, öffentlichen Sicherheit, Hygiene oder öffentlichen Gesundheit sowie veterinärpolizeilichen oder pflanzenschutzrechtlichen Massnah
- SR-Nummer
- SR 0.631.252.511
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 15.01.1959
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht