Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 9. Oktober 19682 über die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Basel Bad. Bahnhof–Lörrach ausser Kraft.
Art. 4
Art. 4
- 2 [AS 1969 360]
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 30.05.2011
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Art. 4 Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 9. Oktober 1968 [AS 1969 360] über die Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Basel Bad. Bahnhof–Lörrach ausser Kraft. [AS 1969 360]
- SR-Nummer
- SR 0.631.252.913.692.7
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 15.06.2010
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht