Consolidation: 0.632.315.491 - 2013-04-01
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.632.315.491
AS 20033153; BBl 1998 759
Übersetzung
Abkommen
zwischen den EFTA-Staaten und dem Königreich Marokko
Abgeschlossen in Genf am 19. Juni 1997
Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März 19981
Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 14. Mai 1998
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Dezember 1999
(Stand am 1. April 2013)
Präambel
Die Republik Island,
das Fürstentum Liechtenstein,
das Königreich Norwegen
und die Schweizerische Eidgenossenschaft
(im Folgenden EFTA-Staaten genannt)
und
das Königreich Marokko
(im Folgenden Marokko genannt),
1. In Erwägung der Bedeutung der zwischen den EFTA-Staaten und Marokko bestehenden Bande, insbesondere der im Dezember 1995 in Zermatt unterzeichneten Zusammenarbeitserklärung, und des Wunsches, diese Bande zu festigen und enge und dauerhafte Beziehungen herzustellen,
2. Eingedenk ihrer Absicht, sich am Prozess der wirtschaftlichen Integration im Euro-Mittelmeerraum aktiv zu beteiligen, und in der Bereitschaft, bei der Suche nach Mitteln und Wegen zur Festigung dieses Prozesses zusammenzuarbeiten,
3. Unter Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur pluralistischen Demokratie auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie eingedenk der Prinzipien der Vereinten Nationen,
4. Vom Wunsch beseelt, günstige Voraussetzungen zu schaffen, um den gegenseitigen Handel auszuweiten und zu diversifizieren sowie die handels- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamen Interessen auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des beiderseitigen Nutzens, des Prinzips der Meistbegünstigung, der Nichtdiskriminierung und des Völkerrechts zu vertiefen,
5. Eingedenk der Mitgliedschaft der EFTA-Staaten und Marokkos in der WTO sowie ihrer Verpflichtungen, die Rechte und Pflichten zu befolgen, welche sich aus dem Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation2 (WTO) ergeben, einschliesslich der Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländerbehandlung,
6. Entschlossen, zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beizutragen und ihre Beziehungen im Einklang mit den Grundsätzen der WTO in Richtung Freihandel auszubauen,
7. In der Erwägung, dass keine Bestimmung dieses Abkommens dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie die Vertragsstaaten von ihren Verpflichtungen aufgrund anderer internationaler Verträge, insbesondere im Rahmen der WTO, entbindet,
8. Entschlossen, dieses Abkommen zu verwirklichen mit dem Ziel, die Umwelt zu erhalten und zu schützen und eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen in Übereinstimmung mit den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen,
9. In der festen Überzeugung, dass dieses Abkommen die Errichtung einer erweiterten und ausgewogenen Freihandelszone zwischen den Staaten Europas und des Mittelmeerraums fördern und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration im Euro-Mittelmeerraum leisten wird,
10. In Erwähnung der Absicht der EFTA-Staaten, Bemühungen zur Liberalisierung der marokkanischen Wirtschaft zu unterstützen und dadurch zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in Marokko beizutragen,
11. Ihre Bereitschaft bekundend, im Lichte jedes massgeblichen Faktors die Möglichkeit zu prüfen, ihre Beziehungen zu entwickeln und zu vertiefen, um sie auf Bereiche auszudehnen, die nicht unter dieses Abkommen fallen,
12. Überzeugt, dass dieses Abkommen einen geeigneten Rahmen bildet für den Austausch von Informationen und Meinungen über wirtschaftliche Entwicklung und Handel sowie damit verwandte Fragen,
13. Ebenfalls überzeugt, dass dieses Abkommen die Voraussetzungen schaffen wird, um die gegenseitigen Beziehungen in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Investitionen zu fördern,
14. Haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen (im Folgenden Abkommen genannt) abgeschlossen:
- 1 Art. 1 Abs. 1 Bst. a des BB vom 10. März 1998 (AS 2003 3152)
- 2 SR0.632.20
- SR-Nummer
- SR 0.632.315.491
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.2013
- Dokumentdatum
- 19.06.1997
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
Verfügbare Sprachversionen
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- 19.06.1997
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