Consolidation: 0.632.317.671 - 2013-05-29
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.632.317.671
AS 2012 3009; BBl 2011 1401
Übersetzung 1
Freihandelsabkommen
zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine
Abgeschlossen in Reykjavik am 24. Juni 2010
Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. März 20112
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 12. Mai 2011
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2012
(Stand am 29. Mai 2013)
Präambel
Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und
die Schweizerische Eidgenossenschaft
(nachfolgend als «die EFTA-Staaten» bezeichnet),
einerseits,
und
die Ukraine,
andererseits,
nachfolgend jeder einzelne Staat als «Vertragspartei» und gemeinsam als «die Vertragsparteien» bezeichnet:
in Anerkennung des gemeinsamen Wunsches, die Bande zwischen den EFTA-Staaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Errichtung enger und dauerhafter Beziehungen zu festigen;
eingedenk ihrer Absicht, sich am Prozess der wirtschaftlichen Integration aktiv zu beteiligen, und ihre Bereitschaft ausdrückend, bei der Suche nach Mitteln und Wegen zur Festigung dieses Prozesses zusammenzuarbeiten;
in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Demokratie, zu den Menschenrechten und zu den politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschliesslich Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen3 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte;
in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zu wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit und zur Einhaltung der grundlegenden Rechte der Arbeiter, einschliesslich der Grundsätze der massgeblichen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation4 (IAO);
mit dem Ziel, in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Gesundheits- und Lebensbedingungen zu verbessern;
mit dem Wunsch, günstige Voraussetzungen für die Entwicklung und Diversifizierung des gegenseitigen Handels zu schaffen und die handels- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des beiderseitigen Nutzens, der Nichtdiskriminierung und des Völkerrechts zu fördern;
in Anerkennung der Bedeutung von Handelserleichterungen durch die Förderung von effizienten und transparenten Verfahren, um Kosten zu verkleinern und den Handelstreibenden der Vertragsparteien Vorhersehbarkeit zu gewährleisten;
entschlossen, auf ihren jeweiligen Rechten und Pflichten aus dem Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation5 (nachfolgend als «WTO-Abkommen» bezeichnet) und den anderen darunter fallenden Abkommen aufbauend das multilaterale Handelssystem zu fördern und zu stärken und damit zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels beizutragen;
entschlossen, dieses Abkommen mit dem Ziel zu verwirklichen, die Umwelt zu erhalten und zu schützen und die Nutzung der natürlichen Ressourcen in Übereinstimmung mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen;
in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zum Rechtsstaat, zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption im internationalen Handel und bei internationalen Investitionen und zur Förderung der Grundsätze von Transparenz und guter Regierungsführung;
in Anerkennung der Bedeutung von verantwortungsvollem Unternehmensverhalten und dessen Beitrags zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und in Bekräftigung ihrer Unterstützung für Bemühungen zur Förderung einschlägiger internationaler Normen;
überzeugt, dass dieses Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen auf den Weltmärkten verbessern und Bedingungen schaffen wird, die für die Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen ihnen förderlich sind;
haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen (nachfolgend als «dieses Abkommen» bezeichnet) abgeschlossen:
- 1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
- 2 Art. 1 Abs. 1 Bst. a des BB vom 8. März 2011 (AS 2012 3007)
- 3 SR 0.120
- 4 SR 0.820.1
- 5 SR 0.632.20
- SR-Nummer
- SR 0.632.317.671
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 29.05.2013
- Dokumentdatum
- 24.06.2010
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
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- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 24.06.2010
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