Consolidation: 0.822.713.6 - 2019-05-31
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.822.713.6
AS 63 428; BS 14 23; BBl 1928 II 1146, 1938 II 197
Übersetzung1
Übereinkommen Nr. 26
über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung
von Mindestlöhnen
Angenommen in Genf am 16. Juni 19282
Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. März 19403
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 7. Mai 19474
In Kraft getreten für die Schweiz am 7. Mai 1948
Geändert durch die Übereinkommen Nr. 805 und 1166
(Stand am 31. Mai 2019)
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrate des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 30. Mai 1928 zu ihrer elften Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen, eine Frage, die den ersten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und
dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 16. Juni 1928, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen von 1928 bezeichnet wird, zwecks Ratifikation durch die Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation, nach den Bestimmungen der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation7:
- 1 Die vorliegende deutsche Übersetzung ist zusammen mit dem Internationalen Arbeitsamt festgelegt worden.
- 2 Das Übereink. wurde von der elften Allgemeinen Arbeitskonferenz angenommen und ist vom Vorsitzenden der Konferenz und vom Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes unterzeichnet. Die einzelnen Staaten wurden erst verpflichtet mit der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde (Art. 7).Infolge Auflösung des Völkerbundes und Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation wurden gewisse Abänderungen an diesem Übereink. nötig, um die Durchführung der Kanzleiaufgaben, die ursprünglich dem Generalsekretär des Völkerbundes übertragen waren, sicherzustellen. Diese durch das Übereink. vom 9. Okt. 1946 (SR 0.822.719.0) vorgenommenen Abänderungen sind im vorliegenden Text berücksichtigt.
- 3 AS 63 427
- 4 Gemäss Genehmigungsbeschluss der BVers hat der BR die Ratifikationsurkunde erst nach Inkrafttreten des BG vom 12. Dez. 1940 über die Heimarbeit [BS 8229] hinterlegt.
- 5 SR 0.822.719.0
- 6 SR 0.822.721.6 Art. 1
- 7 SR 0.820.1
- SR-Nummer
- SR 0.822.713.6
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 31.05.2019
- Dokumentdatum
- 16.06.1928
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
- SR 0.822.713.6
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- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 16.06.1928
- Quelle
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