Consolidation: 0.822.924.9 - 2014-06-09
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.822.924.9
AS 2014 1315; BBl 2013 8165
Übersetzung1
Abkommen
zwischen dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
dem Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherheit
der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
Unterzeichnet in Peking am 6. Juli 2013
Von der Bundesversammlung genehmigt am 20. März 20142
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 9. Juni 2014
(Stand am 9. Juni 2014)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und
das Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherheit
der Volksrepublik China
(nachfolgend einzeln als eine «Vertragspartei» und gemeinsam als die
«Vertragsparteien» bezeichnet):
Mit dem Wunsch, die langjährigen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen China und der Schweiz zu stärken;
verpflichtet, unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse Chinas und der Schweiz eine nachhaltige Entwicklung zu verfolgen, und beachtend, dass die Förderung der sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung für das langfristige wirtschaftliche Wohlergehen essenziell ist;
mit dem Wunsch, die bilaterale Zusammenarbeit zu stärken, um zur Entwicklung angemessener globaler Ansätze im Bereich der nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
verweisend auf das Verständigungsprotokoll vom 15. Juni 2011 zwischen dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Volksrepublik China und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen;
unter Berücksichtigung der Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation (nachfolgend als «IAO» bezeichnet), der China und die Schweiz angehören;
in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ihren gemeinsamen Interessen dienen und dazu beitragen wird, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen China und der Schweiz zu stärken,
haben vereinbart:
- 1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.
- 2 Art. 1 Abs. 1 Bst. b des BB vom 20. März 2014 (AS 2014 1315).
- SR-Nummer
- SR 0.822.924.9
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 09.06.2014
- Dokumentdatum
- 06.07.2013
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
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- Sprache
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- 06.07.2013
- Quelle
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