Consolidation: 0.822.726.2 - 2013-01-09
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.822.726.2
AS1993 1758; BBl 1991 III 869
Übersetzung 1
Übereinkommen Nr. 162
über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest
Abgeschlossen in Genf am 24. Juni 1986
Von der Bundesversammlung genehmigt am 28. Januar 19922
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 16. Juni 1992
In Kraft getreten für die Schweiz am 16. Juni 1993
(Stand am 9. Januar 2013)
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 4. Juni 1986 zu ihrer zweiundsiebzigsten Tagung zusammengetreten ist,
verweist auf die einschlägigen internationalen Arbeitsübereinkommen und ‑empfehlungen, insbesondere auf das Übereinkommen und die Empfehlung über Berufskrebs, 19743 das Übereinkommen und die Empfehlung über die Arbeitsumwelt (Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen), 1977, das Übereinkommen und die Empfehlung über den Arbeitsschutz, 1981, das Übereinkommen und die Empfehlung über die betriebsärztlichen Dienste, 1985, die dem Übereinkommen über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, 1964, beigefügte Liste der Berufskrankheiten in der 1980 abgeänderten Fassung sowie die vom Internationalen Arbeitsamt im Jahre 1984 veröffentlichte Sammlung praktischer Richtlinien über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest, die die Grundsätze einer innerstaatlichen Politik und die Massnahmen auf nationaler Ebene festlegen,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend Sicherheit bei der Verwendung von Asbest, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und
dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 24. Juni 1986, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über Asbest, 1986, bezeichnet wird:
- 1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.
- 2 Art. 1 Abs. 1 Bst. c des BB vom 28. Jan. 1992 (AS 1993 1737).
- 3 SR 0.832.329
- SR-Nummer
- SR 0.822.726.2
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 09.01.2013
- Dokumentdatum
- 24.06.1986
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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