Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion kann im Bereich der amtlichen Vermessung Pilotprojekte in einzelnen Kantonen oder für beschränkte geografische Gebiete bewilligen zur Erprobung und Entwicklung:
neuer Abläufe und Zuständigkeiten;
neuer Technologien;
neuer Inhalte, Geodaten- und Darstellungsmodelle.
Das VBS erlässt in Abstimmung mit den betroffenen Bundesstellen für das jeweilige Pilotprojekt in einer separaten Verordnung die Bestimmungen, die abweichen von:
Pilotprojekte sind zu befristen und zu evaluieren.