Der Zuschlagspreis berechnet sich auch dann nach Artikel 142ain Verbindung mit Artikel 126 SchKG sowie den Artikeln 53 Absatz 1 und 105 hiervor, wenn Pfandforderungen zugunsten von Handwerkern und Unternehmern nach den Artikeln 839 ff. ZGB171 bestehen. Für alle diese Forderungen ist jedoch in den Steigerungsbedingungen für den Fall, dass sie nicht vollständig gedeckt werden, Barzahlung zu verlangen (Art. 840 ZGB).
Art. 106 – Bauhandwerkerpfandrecht
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Art. 106170
- 170 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900).
- 171 SR 210
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2012
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Dokumenttext1
Artikel157
1Allgemeine Bestimmungen
2A. Sachlicher Geltungsbereich
Art. 1Art. 1 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Den Vorschri…
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2B. …
Art. 2Art. 2 Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900). Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900).
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2C. Anmeldung für Eintragungen und Vormerkungen im Grundbuch
3I. Zeitpunkt
Art. 3Art. 3 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Die den Betrei…
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3II. Zuständigkeit
Art. 4Art. 4 Zuständig zur Anmeldung ist dasjenige Amt, welches die der Anmeldung zugrunde liegende Amtshandlung selbst vorgenommen hat, auch wenn es nur als beauftragtes Amt eines andern gehandelt hat. In letzterem Falle hat…
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3III. Verkehr mit dem Grundbuchamt
Art. 5Art. 5 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Die Zustellung…
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3IV. Verfügungsbeschränkung
41. Löschung
Art. 6Art. 6 Eine vorgemerkte Verfügungsbeschränkung ist zur Löschung anzumelden: Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4.…
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42. Zuständigkeit
Art. 7Art. 7 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Zuständig zur…
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1A. Verwertung im Pfändungsverfahren
2I. Pfändung
31. Pfändungsvollzug
4A. Umfang und Vollzug der Pfändung
Art. 8Art. 8 Das Betreibungsamt vollzieht die Pfändung auf Grund der Angaben im Grundbuch unter Zuziehung des Schuldners (Art. 91 SchKG), indem es so viele Grundstücke schätzt und in die Pfändungsurkunde einträgt, als erforde…
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4B. Schätzung
Art. 9Art. 9 1 Die Schätzung soll den mutmasslichen Verkaufswert des Grundstückes und seiner Zugehör, unabhängig von einer allfälligen Kataster- oder Brandassekuranzschätzung, bestimmen. Die aus dem Grundbuch ersichtlichen Pf…
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4C. Nicht auf den Schuldner eingetragene Grundstücke
Art. 10Art. 10 1 Grundstücke, die im Grundbuch auf einen andern Namen als denjenigen des Schuldners eingetragen sind, dürfen nur gepfändet werden, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass entweder: 1. Fassung gemäss Ziff. I de…
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4D. Bestandteile und Zugehör
5I. Im allgemeinen
Art. 11Art. 11 1 Gegenstände, die nach der am Orte üblichen Auffassung Bestandteile oder Zugehör sind, werden in der Pfändungsurkunde nicht erwähnt; sie gelten ohne weiteres als mit dem Grundstück gepfändet. 2 Dagegen sind die…
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5II. Gesonderte Pfändung der Zugehör
Art. 12Art. 12 1 Die gesonderte Pfändung der Zugehör eines Grundstückes ist nur zulässig, wenn der Schuldner und alle aus dem Grundbuche ersichtlichen Berechtigten (Grundpfandeigentümer usw.) damit einverstanden sind. 2 Ist di…
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4E. Eigentümertitel
Art. 13Art. 13 1 Im Besitze des Schuldners befindliche Eigentümerpfandtitel, die nicht gepfändet wurden, weil sie zur Deckung der in Betreibung gesetzten Forderung nicht ausreichen, sind vom Betreibungsamt für die Dauer der Pf…
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4F. Früchte
Art. 14Art. 14 1 Die hängenden und stehenden Früchte sowie die laufenden Miet- und Pachtzinse gelten von Gesetzes wegen als mit dem Grundstück gepfändet (Art. 102 Abs. 1 SchKG). Sie sind daher in der Pfändungsurkunde nicht als…
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4G. Anzeigen
Art. 15Art. 15 1 Das Betreibungsamt hat spätestens am Tage nach Vornahme der (provisorischen oder definitiven) Pfändung: a. Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fas…
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32. Verwaltung
4A. Im allgemeinen. Dauer und Ausübung
Art. 16Art. 16 1 Das Betreibungsamt sorgt von Amtes wegen, solange die Pfändung besteht, für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Grundstückes (Art. 102 Abs. 3 SchKG), es sei denn, dass sich dieses im Besitze eines Drittansp…
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4B. Umfang
5I. Ordentliche Verwaltungsmassnahmen
Art. 17Art. 17 Die Verwaltung und Bewirtschaftung des gepfändeten Grundstückes umfasst alle diejenigen Massnahmen, die zur Erhaltung des Grundstückes und seiner Ertragsfähigkeit sowie zur Gewinnung der Früchte und Erträgnisse…
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5II. Ausserordentliche Verwaltungsmassnahmen
Art. 18Art. 18 1 Erfordert die Verwaltung die Führung von Prozessen oder andere, mit grösseren Kosten verbundene oder sonstwie aussergewöhnliche Massnahmen, so hat das Betreibungsamt, wenn Gefahr im Verzuge ist, von sich aus d…
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4C. Stellung des Schuldners
Art. 19Art. 19 Der Schuldner kann bis zur Verwertung des Grundstückes weder zur Bezahlung einer Entschädigung für die von ihm benutzten Wohn- und Geschäftsräume verpflichtet noch zu deren Räumung genötigt werden.
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4D. Rechnungsführung
5I. Verwaltungskosten
Art. 20Art. 20 1 Über die Kosten der Verwaltung hat das Betreibungsamt eine besondere Rechnung zu führen, die gleichzeitig mit der Verteilungsliste den Beteiligten zur Einsicht aufzulegen ist und der Beschwerde an die kantonal…
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5II. Einnahmen und Ausgaben
Art. 21Art. 21 1 Über die aus der Verwaltung entstandenen Einnahmen und Ausgaben hat das Betreibungsamt laufend eine spezifizierte Rechnung zu führen, die jederzeit vom Schuldner und den betreibenden Gläubigern eingesehen werd…
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4E. Früchte und Erträgnisse
Art. 22Art. 22 1 Der Erlös der Früchte und die eingegangenen Erträgnisse sind in erster Linie zur Bestreitung der Verwaltungsauslagen und -kosten und zur Ausrichtung allfälliger Beiträge an den Unterhalt des Schuldners und sei…
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33. Pfändung eines Miteigentumsanteils
4A. Inhalt derPfändungsurkunde, Schätzung, Miet- und Pachtzinse
Art. 23Art. 23 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Bei der Pfä…
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4B. Anzeigen
Art. 23aArt. 23a Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Artikel 15…
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4C. Bestreitung des Miteigentums oder des Quotenverhältnisses
Art. 23bArt. 23b Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Verlangt…
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4D. Verwaltung
Art. 23cArt. 23c Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Das Betr…
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4E. Zuständigkeit
Art. 23dArt. 23d Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Zur Vornah…
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34. Requisitorialpfändung
Art. 24Art. 24 1 Liegt das zu pfändende Grundstück in einem andern Betreibungskreis, so hat das Betreibungsamt den Beamten dieses Kreises, und wenn es in mehreren Kreisen liegt, denjenigen Beamten, in dessen Kreis der wertvoll…
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2II. Verwertung
31. Vorbereitungsverfahren
4A. Allgemeine Vorschriften
5A. Verwertungsfrist
Art. 25Art. 25 1 Ist die Pfändung bloss provisorisch, so kann der Gläubiger die Verwertung des Grundstückes erst verlangen, wenn die Pfändung definitiv geworden ist und seit der provisorischen Pfändung sechs Monate verflossen…
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Art. 26Art. 26 Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900). Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900).
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5B. Gesonderte Verwertung der Zugehör
Art. 27Art. 27 Umfasst die Pfändung auch bewegliche Sachen, die Zugehör des Grundstückes sind (Art. 11 hiervor), so dürfen diese nur mit Zustimmung sämtlicher Beteiligter gesondert versteigert werden. Ist die gesondert verwert…
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5C. Einforderung eines Grundbuchauszuges
Art. 28Art. 28 1 Nach der Mitteilung des Verwertungsbegehrens an den Schuldner (Art. 120 SchKG) fordert das Betreibungsamt einen Auszug aus dem Grundbuch über das zu versteigernde Grundstück ein oder lässt einen allfällig früh…
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5D. Bekanntmachung der Steigerung
6I. Steigerungspublikation
Art. 29Art. 29 1 Der Zeitpunkt der Steigerung ist so festzusetzen, dass die Frist zur Beschwerde gegen die Steigerungsbedingungen vor dem Steigerungstag abgelaufen ist. 2 Die Bekanntmachung der Steigerung soll ausser den in Ar…
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6II. Spezialanzeigen
Art. 30Art. 30 1 Die Spezialanzeigen (Art. 139 SchKG) sind sofort mit der Bekanntmachung der Steigerung zu versenden. Ist in der Bekanntmachung der Schätzungswert des Grundstücks angegeben, so gilt die Zustellung dieser Spezia…
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6III. Im Falle der Einstellung der Steigerung
Art. 31Art. 31 Wird die Steigerung erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung der Lasten eingestellt, so braucht die neue Steigerung nur mindestens 14 Tage vorher ausgekündigt zu werden. Die Aufforderung des Artikels 138 Absatz…
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5E. Aufschubsbewilligung nach erfolgter Publikation
Art. 32Art. 32 1 Nach erfolgter Anordnung der Verwertung darf ein Aufschub (Art. 123, 143a SchKG) nur bewilligt werden, wenn der Schuldner ausser dem festgesetzten Bruchteil der Betreibungssumme die Kosten der Anordnung und de…
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4B. Lastenverzeichnis
5A. Zeitpunkt der Aufstellung
Art. 33Art. 33 Nach Ablauf der Anmeldungsfrist (Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG) hat das Betreibungsamt das Lastenverzeichnis anzufertigen, und zwar so rechtzeitig, dass es mit den Steigerungsbedingungen (Art. 134 Abs. 2 SchKG)…
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5B. Inhalt
6I. Im allgemeinen
Art. 34Art. 34 1 In das Lastenverzeichnis sind aufzunehmen: a. die Bezeichnung des zu versteigernden Grundstückes und allfällig seiner Zugehör (Art. 11 hiervor), mit Angabe des Schätzungsbetrages, wie in der Pfändungsurkunde e…
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6II. Leere Pfandstellen und Eigentümertitel
Art. 35Art. 35 1 Leere Pfandstellen sind bei der Aufstellung des Lastenverzeichnisses nicht zu berücksichtigen, desgleichen im Besitze des Schuldners befindliche Eigentümerpfandtitel, die nicht gepfändet aber nach Artikel 13 h…
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6III. Von der Aufnahme ausgeschlossene Ansprüche
Art. 36Art. 36 1 Ansprüche, die nach Ablauf der Anmeldungsfrist geltend gemacht werden, sowie Forderungen, die keine Belastung des Grundstückes darstellen, dürfen nicht in das Lastenverzeichnis aufgenommen werden. Das Betreibu…
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5C. Mitteilung
Art. 37Art. 37 1 Das Lastenverzeichnis ist sämtlichen Gläubigern, zu deren Gunsten das Grundstück gepfändet ist, allen Grundpfandgläubigern sowie den aus Vormerkungen Berechtigten (Art. 959 ZGBSR 210 ) und dem Schuldner mitzut…
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5D. Bereinigung
6I. Zugehör
Art. 38Art. 38 1 Während der Frist für die Anfechtung des Lastenverzeichnisses können die Pfandgläubiger, die bisher dazu noch nicht in der Lage waren, beim Betreibungsamt verlangen, dass noch weitere Gegenstände als Zugehör d…
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6II. Parteirolle und Gerichtsstand im Prozess
Art. 39Art. 39 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Erfolgt eine…
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6III. Ergänzung oder Berichtigung durch die Aufsichtsbehörde
Art. 40Art. 40 Wird das Lastenverzeichnis infolge einer Beschwerde durch Verfügung der Aufsichtsbehörde ergänzt oder berichtigt, so hat das Betreibungsamt die Ergänzung oder Änderung den Beteiligten wiederum unter Ansetzung ei…
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Art. 41Art. 41 Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900). Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900).
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6IV. Vom Schuldner anerkannte, von einem Gläubiger mit Erfolg bestrittene Ansprüche
Art. 42Art. 42 Ist ein Anspruch von einem Gläubiger mit Erfolg bestritten, vom Schuldner dagegen durch Nichtbestreitung anerkannt worden, so kann der Ansprecher verlangen, dass das Grundstück sowohl mit als ohne Anzeige der vo…
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6V. Anfechtung von Rang und Höhe. Verhältnis zwischen Gläu-bigern einer Gruppe
Art. 43Art. 43 1 Rang und Höhe der im Lastenverzeichnis aufgeführten Pfandforderungen können von demjenigen, der dazu im Lastenbereinigungsverfahren Gelegenheit hatte, bei der Verteilung nicht mehr angefochten werden. 2 Nahmen…
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5E. Revision der Schätzung
Art. 44Art. 44 Nach Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens ist festzustellen, ob seit der Pfändung Änderungen im Werte des Grundstückes, wie namentlich infolge Wegfall von Lasten, eingetreten sind. Das Ergebnis einer so…
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4C. Steigerungsbedingungen
5A. Inhalt
6I. Im allgemeinen
Art. 45Art. 45 1 Die Steigerungsbedingungen müssen ausser der Angabe des Schuldners, des Gläubigers, auf dessen Begehren die Verwertung erfolgt, des Ortes und der Zeit der Steigerung sowie der Beschreibung des Grundstückes und…
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6II. Barzahlung des Steigerungspreises
71. effektiv
Art. 46Art. 46 1 Auf Abrechnung am Zuschlagspreis ist in den Steigerungsbedingungen vom Ersteigerer Barzahlung zu verlangen für die fälligen, durch vertragliches oder gesetzliches Pfandrecht gesicherten Kapitalforderungen, die…
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72. auf andere Weise
Art. 47Art. 47 1 Will der Ersteigerer eine bar zu bezahlende Pfandforderung auf andere Weise tilgen (z.B. durch Schuldübernahme oder Novation), so darf das Betreibungsamt dies nur berücksichtigen, wenn ihm innerhalb der in den…
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6III. Überbindung
71. auf Abrechnung am Zuschlagspreis
Art. 48Art. 48 1 Die bis zum Steigerungstag laufenden Zinse der überbundenen Pfandforderungen werden dem Ersteigerer auf Abrechnung am Zuschlagspreis überbunden, sofern die Steigerungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas ander…
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72. ohne Abrechnung am Zuschlagspreis
Art. 49Art. 49 1 Ohne Abrechnung am Zuschlagspreis sind dem Ersteigerer durch die Steigerungsbedingungen zur Zahlung zu überbinden: Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 29…
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73. Miet- und Pachtverträge
Art. 50Art. 50 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Bestehen auf…
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74. Vorkaufsrecht
Art. 51Art. 51 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 7. Sept. 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 3183). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 7. Sept. 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 3183). 1 Vertragli…
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5B. Abänderungen
Art. 52Art. 52 Nachträgliche Abänderungen der Steigerungsbedingungen sind nur zulässig, wenn sie neu aufgelegt, publiziert und den Beteiligten nach Artikel 139 SchKG speziell zur Kenntnis gebracht werden.
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32. Steigerungsakt und Zuschlag
4A. Voraussetzungen des Zuschlags
5A. Im allgemeinen
Art. 53Art. 53 1 Bei der Berechnung des Zuschlagspreises (Art. 142a in Verbindung mit Art. 126 Abs. 1 SchKG) dürfen von den dem betreibenden Gläubiger vorgehenden pfandgesicherten Forderungen (Kapital, rückständige Zinsen, lau…
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5B. Wenn ein Pfandgläubiger auf Pfändung betreibt und
6I. der Pfandgläubiger die Verwertung verlangt
Art. 54Art. 54 1 Hat ein Pfandgläubiger für eine grundpfandgesicherte Forderung auf Pfändung betrieben und das ihm verpfändete Grundstück in Pfändung erhalten, so kann, wenn der Pfandgläubiger die Verwertung verlangt und die i…
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6II. ein anderer Gläubiger die Verwertung verlangt
Art. 55Art. 55 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Ist der Gläub…
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4B. Steigerungsverfahren
5A. Doppelaufruf
6I. Im allgemeinen
Art. 56Art. 56 Im italienischen Text besteht dieser Artikel aus zwei Absätzen. Abs. 1 entspricht dem ersten und Abs. 2 dem zweiten Satz des deutschen Textes. Im italienischen Text besteht dieser Artikel aus zwei Absätzen. Abs.…
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6II. Zugehör
Art. 57Art. 57 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Wenn Zugehörg…
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5B. Angebot
6I. Form
Art. 58Art. 58 1 Angebote, die an Bedingungen oder Vorbehalte geknüpft sind oder nicht auf eine bestimmte Summe lauten, darf das Betreibungsamt nicht berücksichtigen. 2 Von Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen ode…
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6II. Gemeinsames Angebot mehrerer
Art. 59Art. 59 Bieten mehrere Personen gemeinsam und erklären sie nichts anderes, so wird ihnen das Grundstück zu Miteigentum zu gleichen Teilen zugeschlagen.
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6III. Ausruf der Angebote und Zuschlag
Art. 60Art. 60 1 Jedes Angebot wird dreimal ausgerufen und dabei jeweilen angegeben, ob es sich um den ersten, zweiten oder dritten Ausruf handelt. Das Betreibungsamt ist verpflichtet, demjenigen Bieter, der das letzte und höc…
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6IV. Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte
Art. 60aArt. 60a Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 7. Sept. 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 3183). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer…
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5C. Steigerung und Protokoll
Art. 61Art. 61 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). 1 Die Steiger…
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5D. Versicherte Zugehör
Art. 62Art. 62 Werden Zugehörgegenstände, deren Gesamtheit den Gegenstand eines Versicherungsvertrages bildet (Art. 15 Abs. 1 Buchst. c hiervor), mitversteigert, so ist bei der Versteigerung auf die Versicherung aufmerksam zu…
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5E. Zahlungs-verzug des Ersteigerers
Art. 63Art. 63 1 Befindet sich der Ersteigerer im Zahlungsverzug und können allfällige von ihm bestellte Sicherheiten nicht sofort ohne Betreibung oder Prozess liquidiert werden, so hat das Betreibungsamt, sofern nicht sämtlic…
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5F. Neue Steigerung
6I. Bekanntmachung
Art. 64Art. 64 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Die neue St…
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6II. Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen
Art. 65Art. 65 1 Das für die frühere Steigerung aufgestellte Lastenverzeichnis ist auch für die neue und eine allfällig weiter notwendig werdende Steigerung massgebend. Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, i…
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5G. Vollzug des Zuschlages
6I. Anmeldung des Eigentumsübergangs
Art. 66Art. 66 1 Die Anmeldung des durch den Zuschlag bewirkten Eigentumsüberganges an dem versteigerten Grundstück zur Eintragung in das Grundbuch erfolgt durch das Betreibungsamt von Amtes wegen, sobald feststeht, dass der Z…
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6II. Person, die einzutragen ist
Art. 67Art. 67 Das Betreibungsamt darf nur denjenigen, dem der Zuschlag erteilt worden ist, als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen. Die Eintragung eines Dritten, der als Zessionar oder als vertraglicher Vorkaufsberec…
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6III. Löschungen im Grundbuch
Art. 68Art. 68 1 Gleichzeitig mit der Anmeldung des Eigentumsübergangs zur Eintragung im Grundbuch hat das Betreibungsamt zur Löschung anzumelden: a. leere Pfandstellen sowie Eigentümerpfandtitel, über die der Schuldner nicht…
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6IV. Zu löschende Pfandtitel
Art. 69Art. 69 1 Das Betreibungsamt hat die Titel über die durch die Versteigerung ganz oder teilweise untergegangenen Grundpfandrechte vor der Verteilung einzufordern. Werden sie nicht beigebracht, so hat das Betreibungsamt t…
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6V. Anzeige an Mieter und Pächter
Art. 70Art. 70 1 Bestehen auf dem versteigerten Grundstück Miet- oder Pachtverträge, so teilt das Betreibungsamt dem Mieter oder Pächter den Eigentumsübergang mit, unter Angabe des Zeitpunktes, von wann an der Erwerber den Zin…
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5H. Ergebnislosigkeit der Steigerung
Art. 71Art. 71 1 Bleibt die Steigerung ergebnislos, weil kein genügendes Angebot im Sinne von Artikel 142a in Verbindung mit Artikel 126 Absatz 1 SchKG oder gar kein Angebot erfolgt, oder hat das Betreibungsamt nach Artikel 12…
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5J. Ausfallforderung
Art. 72Art. 72 1 Hat der Ersteigerer den Steigerungskauf nicht gehalten und ist an der neuen Steigerung (Art. 63 hiervor) ein geringerer Erlös erzielt worden, so hat das Betreibungsamt die Ausfallforderung zunächst in ihrer Hö…
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33. Verwertung eines Miteigentumsanteils
4A. Grundbuchauszug
Art. 73Art. 73 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Ist ein Mitei…
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4B. Bekanntmachung der Steigerung; Anmeldung von Rechtsansprüchen
5I. Publikation
Art. 73aArt. 73a Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Die Publ…
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5II. Spezialanzeigen
Art. 73bArt. 73b Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Für die…
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4C. Lastenverzeichnis
5I. Inhalt
Art. 73cArt. 73c Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Das Lasten…
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5II. Mitteilung
Art. 73dArt. 73d Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Das Lasten…
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4D. Vorgehen bei Pfandbelastung des Grundstücks als solchem.
5I. Einigungsverhandlungen
Art. 73eArt. 73e Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Ist nach…
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5II. Versteigerung des Anteils
Art. 73fArt. 73f Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Gelingt…
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4E. Steigerungsbedingungen
Art. 73gArt. 73g Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Die Bedi…
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4F. Zuschlagspreis
Art. 73hArt. 73h Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Bei der Bere…
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4G. Entsprechend anwendbare Bestimmungen
Art. 73iArt. 73i Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Unter Vorb…
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34. Requisitorialverwertungen
4A. Fälle
Art. 74Art. 74 1 Liegt das zu versteigernde Grundstück in einem andern Betreibungskreis, so ist das Verwertungsbegehren gleichwohl dem Betreibungsamt des Betreibungsortes einzureichen, auch wenn der Schuldner seit der Pfändung…
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4B. Pflichten des ersuchten Amtes
Art. 75Art. 75 1 Das beauftragte Betreibungsamt hat alle mit der Verwertung verbundenen Verrichtungen, insbesondere die amtliche VerwaltungAS 1976 606, die öffentlichen Bekanntmachungen (Art. 138, 143 SchKG), die nötigen Mitte…
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4C. Mitteilungen und Fristansetzungen
Art. 76Art. 76 Zur richtigen Besorgung der Mitteilungen und Fristansetzungen (Art. 139, 140 Abs. 2 SchKG) hat der Beamte des Betreibungsortes dem Beauftragten mit dem Auftrag ein Verzeichnis der an der Betreibung beteiligten G…
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4D. Aufschubbewilligung. Einkassierte Gelder
Art. 77Art. 77 1 Der beauftragte Beamte darf von sich aus keine Aufschubbewilligung im Sinne des Artikels 123 SchKG erteilen. 2 Die bei dem beauftragten Amte eingehenden Gelder sind sofort dem ersuchenden Amte abzuliefern, wen…
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4E. Protokoll und Nachpfändung
Art. 78Art. 78 1 Nach Vollzug der Verwertung übermittelt der beauftragte Beamte dem ersuchenden Amte eine Abschrift des Verwertungsprotokolles mit den Belegen, die Schlussrechnung über das Ergebnis der Verwertung und den Erlös…
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35. Versteigerung eines Miteigentumsanteils auf Anordnung des Richters
Art. 78aArt. 78a Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Zur Vers…
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2III. Verteilung
3A. Zeitpunkt der Verteilung
Art. 79Art. 79 1 Die Aufstellung des Kollokationsplanes und die Verteilung des Erlöses (Art. 144ff. SchKG) dürfen erst erfolgen, wenn auch eine allfällige Ausfallforderung (Art. 72 hiervor) verwertet ist. Vorbehalten bleibt di…
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3B. Aufzulegende Aktenstücke
Art. 80Art. 80 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Mit dem Kollo…
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3C. Verteilungsgrundsätze
4I. Im allgemeinen
Art. 81Art. 81 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Die Verteilun…
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4II. Wenn ein Grundpfandgläubiger auf Pfändung betreibt
Art. 82Art. 82 1 Hat ein Gläubiger für eine grundpfandgesicherte Forderung auf Pfändung betrieben und das ihm verpfändete Grundstück in Pfändung erhalten, so wird der Mehrerlös über die vorgehenden Pfandforderungen zunächst zu…
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4III. Früchte und Erträgnisse
Art. 83Art. 83 Die Früchte und Erträgnisse des Grundstückes fallen, wenn dieses in mehreren (Einzel- oder Gruppen-)pfändungen enthalten ist, auch insoweit den Gläubigern einer vorgehenden Pfändung zu, als sie erst nach Vollzug…
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3D. Verlustschein
Art. 84Art. 84 1 Dem betreibenden Gläubiger ist auch dann ein Verlustschein (Art. 149 SchKG) auszustellen, wenn die Steigerung erfolglos geblieben ist und eine Pfändung im Sinne des Artikels 145 SchKG nicht möglich war. 2 … Au…
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3E. Verteilung des Erlöses aus einem Miteigentumsanteil
Art. 84aArt. 84a Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Ist der Er…
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1B. Verwertung im Pfandverwertungsverfahren
2I. Vorverfahren
3A. Rechtsvorschlag
Art. 85Art. 85 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Erhebt der Sc…
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3B. Unzulässigkeit
Art. 86Art. 86 Die Anhebung einer Betreibung auf Grundpfandverwertung ist, ausser in den in den Artikeln 56–62 SchKG bestimmten Fällen, auch während der Dauer des öffentlichen Inventars für Schulden des Erblassers gegen die Er…
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3C. Pfandgegenstand
4I. Subsidiäre Haftung
Art. 87Art. 87 Haften von mehreren gemeinsam verpfändeten Grundstücken einzelne nur subsidiär, so wird die Betreibung zunächst nur gegen die andern angehoben und durchgeführt. Ergibt sich dabei ein Ausfall für die in Betreibun…
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4II. Eigentum eines Dritten. Familienwohnung
51. Allgemeine Vorschriften
Art. 88Art. 88 1 Wird vom betreibenden Gläubiger, sei es im Betreibungsbegehren, sei es im Verlaufe der Betreibung, das Pfand als im Eigentum eines Dritten stehend oder als Familienwohnung dienend bezeichnet, oder ergibt sich…
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52. Konkurs des persönlich haftenden Schuldners
Art. 89Art. 89 1 Ist der persönliche Schuldner im Konkurs, gehört aber das Grundstück nicht zur Konkursmasse, so kann die Betreibung auf Pfandverwertung gegen den Gemeinschuldner und den Dritteigentümer auch während des Konkur…
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3D. Fakultative Verfügungsbeschränkung
Art. 90Art. 90 1 Auf Verlangen des betreibenden Pfandgläubigers hat das Betreibungsamt eine Verfügungsbeschränkung nach Artikel 960 ZGBSR 210 zur Vormerkung im Grundbuch anzumelden (vgl. Art. 15 Abs. 1 Bst.a und 23a Bst. a hie…
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3E. Miet- und Pachtzinse
4I. Zinsensperre
Art. 91Art. 91 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). 1 Verlangt de…
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4II. Anzeige an den Pfandeigentümer
Art. 92Art. 92 Fassung gemäss V des BGer vom 19. Dez. 1923, in Kraft seit 3. März 1924 (AS 40 25). Fassung gemäss V des BGer vom 19. Dez. 1923, in Kraft seit 3. März 1924 (AS 40 25). 1 Gleichzeitig mit dem Erlass der Anzeigen…
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4III. Rechtsvorschlag
Art. 93Art. 93 Fassung gemäss V des BGer vom 19. Dez. 1923, in Kraft seit 3. März 1924 (AS 40 25). Fassung gemäss V des BGer vom 19. Dez. 1923, in Kraft seit 3. März 1924 (AS 40 25). 1 Ist gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorsch…
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4IV. Pflichten des Amtes während der Zinsensperre
Art. 94Art. 94 1 Das Betreibungsamt hat nach Erlass der Anzeigen an die Mieter und Pächter nach Artikel 91 hiervor alle zur Sicherung und zum Einzug der Miet- und Pachtzinse erforderlichen Massnahmen an Stelle des Schuldners o…
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4V. Verwendung der Zinse
51. Abschlagszahlungen an Gläubiger
Art. 95Art. 95 1 An nicht betreibende Grundpfandgläubiger dürfen aus den eingegangenen Miet- und Pachtzinsen für fällig werdende Zinsforderungen keine Zahlungen geleistet werden, dagegen können an den betreibenden Gläubiger, d…
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52. Konkurs des Schuldners
Art. 96Art. 96 Wird über den Schuldner, der zugleich Eigentümer des Grundpfandes ist, der Konkurs eröffnet, bevor das Grundstück verwertet ist, so fallen die vor der Eröffnung des Konkurses fällig gewordenen und noch nicht ver…
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2II. Verwertung
3A. Vorverfahren
4I. Obligatorische Verfügungsbeschränkung
Art. 97Art. 97 1 Nachdem das Verwertungsbegehren gestellt ist, hat der Betreibungsbeamte von Amtes wegen eine Verfügungsbeschränkung nach Artikel 960 ZGBSR 210 zur Vormerkung im Grundbuch anzumelden (vgl. Art. 15 Abs. 1 Bst.a…
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4II. Berechnung der Verwertungsfristen
Art. 98Art. 98 1 Für die Berechnung der Verwertungsfristen des Artikels 154 SchKG ist, wenn das verpfändete Grundstück einem Dritten gehört oder als Familienwohnung dient, das Datum der letzten Zustellung des Zahlungsbefehls,…
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4III. Grundbuchauszug undSchätzung
Art. 99Art. 99 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Nach der Mi…
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4IV. Wenn sich nachträglich ergibt, dass Pfand Dritteigentum oder Familieneigentum ist
Art. 100Art. 100 1 Ergibt sich erst nach der Stellung des Verwertungsbegehrens, dass das verpfändete Grundstück Eigentum eines Dritten ist oder als Familienwohnung dient, so ist diesem oder dem Ehegatten des Schuldners oder des…
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3B. Verwaltung
Art. 101Art. 101 1 Von der Stellung des Verwertungsbegehrens an hat das Betreibungsamt in gleicher Weise für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Grundstückes zu sorgen wie im Pfändungsverfahren von der Pfändung an (Art. 155…
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3C. Verwertung
4I. Im allgemeinen
Art. 102Art. 102 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Auf die Vorb…
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4II. Besondere Bestimmungen
51. Bei Dritteigentum
Art. 103Art. 103 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Gehört das G…
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52. Doppelaufruf
Art. 104Art. 104 1 Haften auf dem Grundstück Dienstbarkeiten, Grundlasten oder im Grundbuch nach Artikel 959 ZGBSR 210 vorgemerkte persönliche Rechte (Vorkaufs-, Kaufs-, Rückkaufsrechte, Miet- (Pacht-) rechte usw.), so zeigt da…
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53. Betreibender Gläubiger nach Art. 142a (126) SchKG
Art. 105Art. 105 1 Als betreibender Gläubiger nach Artikel 142a in Verbindung mit Artikel 126 SchKG gilt derjenige Gläubiger, auf dessen Begehren die Steigerung angeordnet wurde, und unter mehreren derjenige, der den andern pfa…
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54. Bauhandwerkerpfandrecht
Art. 106Art. 106 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Der Zuschlag…
Aktueller Artikel
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54a. Verwertung eines im Miteigentum stehenden, als ganzes verpfändeten Grundstücks
Art. 106aArt. 106a Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164 2420). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164 2420).…
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55. Haftung mehrerer Grundstücke
Art. 107Art. 107 1 Haften für die in Betreibung gesetzte Forderung mehrere Grundstücke, die dem gleichen Eigentümer gehören, so sind nur so viele Stücke zu verwerten, als zur Deckung der Forderung des betreibenden Pfandgläubige…
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56. Getrennt verpfändete Grundstücke
Art. 108Art. 108 1 Getrennt verpfändete Grundstücke dürfen nur dann gesamthaft oder gruppenweise versteigert werden, wenn sie eine wirtschaftliche Einheit bilden, die sich ohne starke Wertverminderung nicht auflösen lässt. Fass…
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57. Gleichzeitige Pfändung des Unterpfandes
Art. 109Art. 109 Wenn das infolge einer Grundpfandbetreibung verwertete Grundstück zugleich gepfändet war, so ist von der Verwertung in den einschlägigen Pfändungsurkunden mit der Nummer der Pfandverwertungsbetreibung Vormerk z…
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58. Anmeldung im Grundbuch
Art. 110Art. 110 1 Das Betreibungsamt hat gleichzeitig mit den in Artikel 68 hiervor vorgeschriebenen Anmeldungen beim Grundbuchamt die nach den Artikeln 90 und 97 hiervor vorgemerkte Verfügungsbeschränkung zur Löschung anzumel…
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59. Ergebnislosigkeit derVerwertung
Art. 111Art. 111 1 War die Betreibung ergebnislos (Art. 158 SchKG und Art. 71 hiervor), so hat das Betreibungsamt das Pfandrecht für die in Betreibung gesetzte Forderung (Kapital, Rate oder Annuität) sowie die nach den Artikeln…
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2III. Verteilung
3A. Verteilungsliste
Art. 112Art. 112 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). 1 Nach Einga…
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3B. Konkurrenz zwischen Pfändungs- und Pfandgläubigern
Art. 113Art. 113 1 War das infolge einer Pfandverwertungsbetreibung verwertete Grundstück zugleich gepfändet, so sind in der Verteilungliste (Art. 157 Abs. 3 SchKG) nur die Pfandgläubiger, nicht auch die bei der Pfändung beteil…
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3C. Miet- und Pachtzinse
Art. 114Art. 114 1 Der Reinerlös der seit der Stellung eines Begehrens auf Grundpfandbetreibung bis zur Verwertung des Grundstückes eingegangenen Miet- und Pachtzinse ist dem betreibenden Grundpfandgläubiger für seine Forderung…
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3D. Zugehör
Art. 115Art. 115 1 Der Erlös für Zugehörgegenstände, die nur einzelnen Grundpfandgläubigern verpfändet waren, ist ausschliesslich diesen Gläubigern nach ihrer Rangordnung zuzuteilen in der Weise, dass jeder dieser Gläubiger für…
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3E. Dienstbar-keits- und Grundlastberechtigte, deren Recht gelöscht worden ist
Art. 116Art. 116 1 Muss eine den Grundpfandrechten nachgehende Last nach dem Ergebnis eines doppelten Aufrufes des Grundstückes gelöscht werden (Art. 56 hiervor) und bleibt nach Deckung des vorgehenden Grundpfandgläubigers ein…
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3F. Bestreitung durch Bauhandwerker
Art. 117Art. 117 1 Kommen bei der Verteilung Pfandforderungen von Bauhandwerkern oder Unternehmern (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGBSR 210 ) zu Verlust, so setzt das Betreibungsamt den letzteren eine Frist von zehn Tagen an, um beim…
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3G. Bei gesamthafter Verwertung getrennt verpfändeter Grundstücke
Art. 118Art. 118 Sind getrennt verpfändete Grundstücke nach Artikel 108 hiervor gesamthaft versteigert worden, so ist der im Gesamtruf erzielte Erlös auf die einzelnen Grundstücke nach dem Verhältnis der Schätzung der Einzelgru…
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3H. Bei Verwertung solidarisch verpfändeter Grundstücke
Art. 119Art. 119 Werden mehrere verpfändete Grundstücke verschiedener solidarisch haftender Eigentümer nicht vom gleichen Ersteigerer erworben, so ist bei der Verteilung nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Diejenigen Grund…
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3J. Pfandausfallschein
4I. Im allgemeinen
Art. 120Art. 120 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Konnte das P…
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4II. In nach Bestätigung des Nachlassvertrages durchgeführter Verwertung
Art. 121Art. 121 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Ist für eine…
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1C. Verwertung im Konkursverfahren
2A. Verhältnis zur Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter
Art. 122Art. 122 Für die Verwertung von Grundstücken im Konkursverfahren gelten die Vorschriften der Verordnung vom 13. Juli 1911SR 281.32 über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV), mit den aus den nachstehenden Bestimmu…
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2B. Besondere Vorschriften.
3I. Anmeldung der Dienstbarkeiten
Art. 123Art. 123 1 Im Anschluss an die Konkurspublikation (Art. 232 SchKG) sind die Inhaber von Dienstbarkeiten, die unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, a…
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3II. Anzeige an Mieter und Pächter
Art. 124Art. 124 Sofort nach Empfang des Konkurserkenntnisses hat das Konkursamt an die allfälligen Mieter und Pächter eines im Eigentum des Gemeinschuldners stehenden Grundstückes von der Konkurseröffnung schriftliche Anzeige…
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3III. Lastenbereinigung
Art. 125Art. 125 1 Zur Feststellung der auf dem Grundstücke haftenden beschränkten dinglichen Rechte (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vorkaufs-, Kaufs-, Rückkaufs-, Miet- und Pachtrechte usw.) gemäss Artikel 58 Absat…
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3IV. Faustpfandforderungen, für welche Eigentümertitel haften
Art. 126Art. 126 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). 1 Forderunge…
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3V. Legitimation zur Anfechtung der Lastenverzeichnisse
Art. 127Art. 127 1 Die Kurrentgläubiger sind zur Anfechtung der Lastenverzeichnisse über die Grundstücke (Art. 125 hiervor) nicht berechtigt, soweit es sich nur um die Frage des Vorranges eines Pfandgläubigers vor dem andern ha…
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3VI. Zeitpunkt der Verwertung
Art. 128Art. 128 1 Wenn nach den Einträgen im Grundbuch oder dem Ergebnis des öffentlichen Aufrufes (Art. 123 hiervor) Pfandrechte oder andere beschränkte dingliche Rechte an dem Grundstück geltend gemacht werden, so darf die V…
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3VII. Spezialanzeige
Art. 129Art. 129 1 In den Spezialanzeigen an die Pfandgläubiger nach Artikel 257 SchKG (Art. 71 KOVSR 281.32), ist denjenigen Gläubigern, denen nach dem Lastenverzeichnis (Art. 125 hiervor) ein anderes beschränktes dingliches R…
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3VIII. Steigerung
Art. 130Art. 130 1 Hinsichtlich der Steigerungsbedingungen und der Durchführung des Steigerungsverfahrens finden die Artikel 45–52, 56–70, 106 Absatz 2, 108 und 110 Absatz 2 hiervor entsprechende Anwendung. Fassung gemäss Ziff.…
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4a. Besonderheiten der Verwertung eines Miteigentumsanteils
51. Grundbuch-auszug. Anmeldung von Dienstbarkeiten
Art. 130aArt. 130a Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Umfasst…
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52. Anzeigen. Verwaltung
Art. 130bArt. 130b Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Die Kon…
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53. Lastenverzeichnis. Kollokationsplan
Art. 130cArt. 130c Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Im Last…
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54. Steigerungspublikation und Spezialanzeigen
Art. 130dArt. 130d Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Die Ste…
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55. Vorgehen bei Pfandbelastung des Grundstücks als solchem
Art. 130eArt. 130e Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Ist nach…
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56. Steigerungsbedingungen
Art. 130fArt. 130f Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Für die S…
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57. Vorbehalt der Grundpfandbetreibung
Art. 130gArt. 130g Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). Eingefügt durch Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164). 1 Dem Glä…
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3IX. Ausfallforderung
Art. 131Art. 131 Die Ausfallforderung (Art. 143 Abs. 2 SchKG) ist, wenn sie bestritten und ihr Einzug durch die Konkursverwaltung nicht möglich ist, zur Geltendmachung nach Artikel 260 SchKG zunächst den ungedeckten Pfandgläubi…
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3X. Verteilung
Art. 132Art. 132 Für die Verteilung des Erlöses finden die Bestimmungen der Artikel 115–118 hiervor entsprechende Anwendung.
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Art. 133–134Art. 133–134 Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900). Aufgehoben durch Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900).
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Schluss- und Übergangsbestimmungen4
1Schlussbestimmungen
Art. 135Art. 135 1 Die vorliegende Verordnung tritt am 1. Januar 1921 in Kraft. 2 … Gegenstandslose UeB. Gegenstandslose UeB.Direktlink
Art. 136Art. 136 1 Alle mit den Bestimmungen dieser Verordnung im Widerspruch stehenden Verordnungsvorschriften und Anweisungen werden aufgehoben. 2 Insbesondere wird die Verordnung des Bundesgerichtes vom 21. Dezember 1916 [AS…Direktlink
Schlussbestimmungen der Änderung vom 4. Dezember 19751 Diese Änderung tritt am 1. April 1976 in Kraft. 2 Sie findet auch auf die Verwertung von Grundstücken in den bereits hängigen Betreibungen und Konkursen Anwendung, sowie es nach dem Stande des Verfahrens noch möglich…Direktlink
Schlussbestimmungen der Änderung vom 7. September 19931 Diese Änderung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. 2 Sie findet auch auf die Verwertung von Grundstücken in den bereits hängigen Betreibungen und Konkursen Anwendung, sowie es nach dem Stande des Verfahrens noch möglich…Direktlink
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 106 Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 5. Juni 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2900). Der Zuschlagspreis berechnet sich auch dann nach Artikel 142a in Verbindung mit Artikel 126 S
- SR-Nummer
- SR 281.42
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.04.1920
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht