Die bezeichnete Stelle meldet der Swissmedic und den anderen bezeichneten Stellen:67
alle Informationen zu ausgestellten Bescheinigungen und zu deren Änderungen und Nachträgen;
Angaben zu suspendierten, reaktivierten oder widerrufenen Bescheinigungen;
Angaben zu abgelehnten Bescheinigungen;
Angaben zu Einschränkungen von Bescheinigungen.
Sie meldet der Swissmedic auch die Information, ob ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Artikel 54 Absatz 1 EU-MDR68 anzuwenden ist oder nicht. Die Meldungen von Bescheinigungen für Produkte, für die ein solches Verfahren durchgeführt wurde, müssen die Dokumente nach Artikel 55 Absatz 1 EU-MDR enthalten.69