Dieses Gesetz soll dazu beitragen:
die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten;
die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen;
die schweizerische Neutralität zu wahren;
die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, zu garantieren.