Für die Zwecke dieses Kapitels:
bedeutet «juristische Person» eine nach geltendem Recht ordnungsgemäss gegründete oder anderweitig errichtete rechtsfähige Organisationseinheit unabhängig davon, ob sie der Gewinnerzielung dient oder nicht und ob sie in privater oder öffentlicher Hand ist, einschliesslich Kapitalgesellschaften, Trusts, Personengesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen, Einzelunternehmen oder Vereinigungen;
bedeutet «juristische Person einer Vertragspartei» eine nach kolumbianischem Recht oder nach dem Recht eines EFTA-Staates gegründete oder anderweitig errichtete juristische Person, die in Kolumbien oder im betreffenden EFTA-Staat eine echte wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet;
bedeutet «natürliche Person» einen Staatsangehörigen von Kolumbien oder einem EFTA-Staat gemäss jeweiligem Recht;
bedeutet «Staatsangehöriger» eine natürliche Person, welche nach dem Recht einer Vertragspartei die Staatsangehörigkeit besitzt oder das Recht auf ständige Niederlassung in dieser Vertragspartei hat;
bedeutet «gewerbliche Niederlassung» jede Art geschäftlicher oder beruflicher Niederlassung durch unter anderem:
die Errichtung, den Erwerb oder die Fortführung einer juristischen Person, oder
die Errichtung oder Fortführung einer Zweigstelle oder einer Vertretung,
im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei zum Zweck der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
In Bezug auf natürliche Personen finden die Bestimmungen dieses Kapitels keine Anwendung auf das Suchen oder Annehmen einer Stelle auf dem Arbeitsmarkt und verleihen kein Anrecht auf Zugang zum Arbeitsmarkt einer anderen Vertragspartei.