Dieses Kapitel wird im Rahmen des Gemischten Ausschusses regelmässig auf die Möglichkeit untersucht, die Verpflichtungen der Vertragsparteien weiterzuentwickeln.
Art. 5.9 – Überprüfung
Art.5.9
Überprüfung
- Gliederungspfad
- 5. Kapitel Investitionen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2013
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 5.9 Überprüfung Dieses Kapitel wird im Rahmen des Gemischten Ausschusses regelmässig auf die Möglichkeit untersucht, die Verpflichtungen der Vertragsparteien weiterzuentwickeln. 5. Kapitel Investitionen
- SR-Nummer
- SR 0.632.312.631
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 25.11.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht