Art. 2.5 – Zollwertermittlung
Art. 2.5
Zollwertermittlung11
- 11 Die Schweiz wendet Zölle auf Grundlage von Gewicht und Menge anstatt Wertzölle an.
- 12 SR 0.632.20, Anhang 1A.1
- 13 SR 0.632.20, Anhang 1A.9
- Gliederungspfad
- Kapitel 2: Warenhandel
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.11.2020
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Art. 2.5 Zollwertermittlung Die Schweiz wendet Zölle auf Grundlage von Gewicht und Menge anstatt Wertzölle an. Die Schweiz wendet Zölle auf Grundlage von Gewicht und Menge anstatt Wertzölle an. Artikel VII des GATT 1994SR 0.632.20, Anhang 1A.1 und Teil I des Übereinkommens zur Durchführung des Artik
- SR-Nummer
- SR 0.632.313.271
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 25.06.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht