Consolidation: 0.973.265.4 - 1986-01-01
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Introducziun da l’act giuridic
Preambel ed introducziun da l’act giuridic uffizial.
0.973.265.4
AS 1985 377; BBl 1976 II 1156
Übersetzung
Ratsbeschluss Nr. 4/1976
(EFTA-Industrieentwicklungsfonds für Portugal)
Unterzeichnet am 7. April 1976
Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Oktober 19761
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Februar 1977
(Stand am 1. Januar 1986)
Der Rat,
Gestützt auf das von der portugiesischen Regierung an der 17. Gemeinsamen Sitzung von 1975 des Rates und des Gemischten Rates unterbreitete Begehren, vom Wunsche geleitet, den Demokratisierungsprozess in Portugal durch Verstärkung der portugiesischen Wirtschaft zu unterstützen.
In Anbetracht der Übereinstimmung, zu der der Rat und der Gemischte Rat auf Ministerebene an der 26. gemeinsamen Sitzung gelangt sind,
in Anbetracht der Tatsache, dass die Bestimmungen des Sitz-Abkommens vom 10. August 19612 und das Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation3 vom 28. Juli 1960 auf die Institutionen der Assoziation Anwendung finden,
in Kenntnis der Mitteilung Portugals an den Rat, es werde binnen kurzem das Ratifikationsinstrument zu diesem Protokoll hinterlegen und dass, in dieser Erwartung, Portugal den durch diesen Beschluss zu gründenden Fonds und seine Aktiven in Portugal so behandeln wird, wie wenn das Protokoll bereits ratifiziert worden wäre,
gestützt auf Paragraph 4 von Artikel 1, Artikel 2 a) und die Paragraphen 1 c), 3 und 4 von Artikel 32 der Konvention,4
beschliesst:
Es wird ein EFTA-Industrieentwicklungsfonds für Portugal als eine Institution der Europäischen Freihandelsassoziation gegründet.
Das Fonds-Statut ist diesem Beschluss beigefügt: es tritt gleichzeitig mit diesem Beschluss in Kraft.
Gemäss diesem Statut wird der Fonds durch die Mitgliedstaaten geäufnet; Portugal ergänzt, wo nötig, den Betrag, der zur Rückzahlung der Beiträge sowie zur Begleichung der Zinsen notwendig ist.
Die Aktiven und Passiven des Fonds werden von den andern Aktiven und Passiven der Assoziation getrennt verwaltet.
Das Fonds-Statut kann wie folgt geändert werden:
Bei Veränderung der Anzahl der Mitgliedstaaten oder der assoziierten Staaten wird der Rat eine den Erfordernissen entsprechende Anpassung des Statuts beschliessen. Der Rat kann Anpassungen des Status vornehmen, die den Charakter des Fonds nicht verändern oder die keine neuen finanziellen Verpflichtungen zur Folge haben und den Anspruch bezüglich der Rückzahlung nicht ändern.
Andere durch Ratsentscheid genehmigte Anpassungen des Statuts werden den Mitgliedstaaten zur Annahme unterbreitet.
Bei grundlegenden Änderungen der Funktionsbedingungen des Fonds wird der Rat die Lage prüfen. Wenn keine befriedigende Lösung gefunden wird und wenn fünf oder mehr der in Artikel 3 des Status genannten Beitragsstaaten dem Rat mitteilen, nach ihrer Ansicht sei eine Lage entstanden, welche die Voraussetzungen, auf denen die Schaffung des Fonds beruht, grundlegend verändert hat, wird der Fonds jede Tätigkeit in bezug auf neue Finanzoperationen einstellen, bis der Rat anders entschieden hat. In einem solchen Fall werden Ratenzahlungen oder Zahlungen von Teilraten nur noch in einem Ausmass beansprucht werden können, das notwendig ist für die Einhaltung der Darlehensabkommen und der Abkommen über früher abgeschlossene andere Finanzoperationen.
Dieser Beschluss tritt in Kraft, sobald die Vertreter aller Mitgliedstaaten ihn in einer Ratssitzung ohne Vorbehalt angenommen haben oder dem Generalsekretär später ihre Annahme mitgeteilt haben. Er wird jedoch nicht in Kraft treten, bevor der Entscheid des Gemischten Rates, der diesen Beschluss auch für Finnland anwendbar erklärt, in Kraft getreten ist.
Der Generalsekretär wird im Rat den Vertretern aller Mitgliedstaaten das Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses mitteilen.
Der Generalsekretär wird den Text dieses Beschlusses bei der schwedischen Regierung hinterlegen.
- 1 AS 1985 376.
- 2 SR 0.192.122.632.3
- 3 Auch als Assoziation oder EFTA bezeichnet.
- 4 SR 0.632.31
- SR-Nummer
- SR 0.973.265.4
- Tip da document
- Staatsvertrag
- Lingua
- Tudestg (de)
- Stadi dals datas
- 01.01.1986
- Data dal document
- 07.04.1976
- Funtauna
- Fedlex
- Importà/controllà ils
- 21.09.2026
- Champ giuridic
- Dretg internaziunal
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