Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 49 Änderung anderer Erlasse Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: … Die Änderungen können unter AS 2023 124 konsultiert werden. Die Änderungen können unter AS 2023 124 konsultiert werden. 9. Kapitel: Schlussbestimmungen