Im Sinne dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffe:
als Aufnahmestaat (AS) wird jene Partei bezeichnet, auf deren Hoheitsgebiet die vereinbarte militärische Übung, Ausbildung oder Schulung stattfindet;
als Entsendestaat (ES) wird jene Partei bezeichnet, die Personal zwecks Teilnahme an einer solchen militärischen Übung, Ausbildung oder Schulung in den AS entsendet;
als Personal des Entsendestaates wird jenes Personal bezeichnet, das den Streitkräften dieser Partei angehört sowie die zivilen Angestellten, die solch eine Streitkraft begleiten.