Für die Umsetzung dieses Abkommens sind die folgenden Behörden, nachstehend «die autorisierten Behörden», zuständig:
in der Republik Polen – der Minister für Nationale Verteidigung; und
in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.