Die entsendende Partei stellt sicher, dass die Ausrüstung des von ihr entsandten Personals den Anforderungen der empfangenden Partei für die jeweilige Aktivität entspricht.
Auf Verlangen der entsendenden Partei stellt die empfangende Partei Informationen über die notwendige Ausrüstung zur Verfügung.