Um die langfristige Planung zu ermöglichen, können die zuständigen Behörden der Parteien im Vorfeld von Anlässen, die im gegenseitigen Interesse sind, separate Planungsdokumente erstellen.
Die Umsetzung einzelner Aktivitäten der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung kann durch spezielle Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden der Parteien geregelt werden, die diesem Abkommen nachgeordnet sind.