Zweck dieses Abkommens ist die Festlegung der Bedingungen und Formen der bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung, nachstehend «die Zusammenarbeit», sowie die Bestimmung der Rechtsstellung des involvierten militärischen und zivilen Personals und von deren Angehörigen, die von einer Partei in das Staatsgebiet der anderen Partei entsandt werden.
Dieses Abkommen gilt nicht für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Kampf- und anderen militärischen Operationen.