In Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Abkommens schafft jede Partei stabile, gerechte, günstige und transparente Bedingungen für Investoren der anderen Parteien, um in ihrem Hoheitsgebiet Investitionen zu tätigen, und hält solche Bestimmungen aufrecht.
Jede Partei gewährt Investitionen von Investoren einer anderen Partei gerechte und billige Behandlung sowie vollen Schutz und Sicherheit. Keine Partei behindert durch ungerechtfertigte oder diskriminierende Massnahmen den Betrieb, die Verwaltung, den Unterhalt, den Gebrauch, die Nutzung oder die Veräusserung solcher Investitionen.
Jede Partei hält darüber hinaus alle schriftlichen Verpflichtungen ein, die sie in Bezug auf eine bestimmte Investition eines Investors einer anderen Partei eingegangen ist und auf die sich der Investor bei der Errichtung, beim Erwerb oder bei der Erweiterung der Investition in gutem Glauben verlassen durfte.