Der Zweck dieses Abkommens besteht in der Förderung und dem Schutz von Investitionen, die von Investoren einer Vertragspartei auf dem Hoheitsgebite der anderen Vertragspartei getätigt werden.
Art. 1 – Zweck
Art. 1
Zweck
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 06.05.1997
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Art. 1 Zweck Der Zweck dieses Abkommens besteht in der Förderung und dem Schutz von Investitionen, die von Investoren einer Vertragspartei auf dem Hoheitsgebite der anderen Vertragspartei getätigt werden.
- SR-Nummer
- SR 0.975.252.0
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.09.1996
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht