Hat eine Vertragspartei oder eine von ihr bezeichnete Stelle hinsichtlich einer Investition eines ihrer Investoren auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei eine Zahlung gemäss einer finanziellen Garantie gegen nichtkommerzielle Risiken geleistet, so anerkennt die letztere Vertragspartei aufgrund des Subrogationsprinzips die Rechte der ersten Vertragspartei auf die Rechte des Investors.
Die auf diese Weise übergegangenen Rechte und Forderungen gehen nicht weiter als diejenigen des Investors.