Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem sind Fahrzeuge, die in der Lage sind, die Fahraufgaben des Fahrzeugführers zumindest unter bestimmten Bedingungen dauerhaft und umfassend zu übernehmen.
Art. 25a – Begriff
Art. 25a
- Gliederungspfad
- IIa. Titel: Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem Begriff
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2026
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Dokumenttext1
Artikel168
1I. Titel: Allgemeine Bestimmungen
2Geltungsbereich
2Befugnisse des Bundes
2Prävention
2Befugnisse der Kantone und Gemeinden
2Verkehrshindernisse
2Signale und Markierungen
2Reklamen
2Sicherheit der Strasseninfrastruktur
1II. Titel: Fahrzeuge und Fahrzeugführer
21. Abschnitt: Motorfahrzeuge und ihre Führer
3Motorfahrzeuge
3Bau und Ausrüstung
3Ausmasse und Gewicht
3Ausweise
3Fahrzeugausweis
3Typengenehmigung
3Fahrzeugprüfung
3Fahreignung und Fahrkompetenz
3Lernfahrausweis
3Aus- und Weiterbildung der Motorfahrzeugführer
3Führerausweis auf Probe
3Definitiver Führerausweis
3Gültigkeitsdauer der Führerausweise
3Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz
3Sperrfrist nach Fahren ohne Ausweis
3Entzug der Ausweise
3Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung
3Führerausweisentzug nach einer mittelschweren Widerhandlung
3Führerausweisentzug nach einer schweren Widerhandlung
3Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland
3Führerausweisentzug wegen fehlender Fahreignung
3Wiedererteilung der Führerausweise
22. Abschnitt: Motorlose Fahrzeuge und ihre Führer
3Fahrräder
3Radfahrer
3Andere Fahrzeuge
3Fuhrleute
23. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen
3Zuständige Behörde
3Verfahren, Geltungsdauer der Massnahmen
3Beschwerden
3Ergänzung der Zulassungsvorschriften
1IIa. Titel: Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem
2Begriff
2Befreiung des Fahrzeugführers von seinen Pflichten
2Führerlose Fahrzeuge auf bestimmten Fahrstrecken
2Führerlose Fahrzeuge mit geringen Dimensionen und niedriger Geschwindigkeit
2Gemeinsame Bestimmungen
2Anforderungen an den Fahrmodusspeicher
2Zugriff auf die Daten des Fahrmodusspeichers
2Versuche mit Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem
1III. Titel: Verkehrsregeln
2Grundregel
31. Abschnitt: Regeln für alle Strassenbenützer
4Beachten der Signale, Markierungen und Weisungen
4Verhalten vor Bahnübergängen
32. Abschnitt: Regeln für den Fahrverkehr
4I. Allgemeine Fahrregeln
5Betriebssicherheit
5Mitfahrende, Ladung, Anhänger
5Beherrschen des Fahrzeuges
5Geschwindigkeit
5Pflichten gegenüber Fussgängern
4II. Einzelne Verkehrsvorgänge
5Rechtsfahren
5Kreuzen, Überholen
5Einspuren, Vortritt
5Anhalten, Parkieren
5Verhalten gegenüber der Strassenbahn
4III. Sicherungsvorkehren
5Zeichengebung
5Warnsignale
5Fahrzeugbeleuchtung
5Vermeiden von Belästigungen
4IV. Regeln für besondere Strassenverhältnisse
5Verkehrstrennung
5Fahrstreifen, Kolonnenverkehr
5Steile Strassen, Bergstrassen
4V. Besondere Fahrzeugarten
5Regeln für Radfahrer
5Regeln für Motorradfahrer
5Regeln für Strassenbahnen
33. Abschnitt: Regeln für den übrigen Verkehr
4Fussgänger
4Reiter, Tiere
34. Abschnitt: Verhalten bei Unfällen
35. Abschnitt: Sportliche Veranstaltungen, Versuchsfahrten
4Sportliche Veranstaltungen
4Versuchsfahrten
36. Abschnitt: Durchführungsbestimmungen
4Schwerverkehrskontrollen
4Besondere Befugnisse der Polizei
4Feststellung der Fahrunfähigkeit
4Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer
4Ergänzung der Verkehrsregeln
4Polizei auf Autobahnen
1IIIa. Titel: Verkehrsmanagement
2Verkehrsmanagement durch den Bund
2Verkehrsmanagement durch die Kantone
1IV. Titel: Haftpflicht und Versicherung
21. Abschnitt: Haftpflicht
3Haftpflicht des Motorfahrzeughalters
3Ermässigung oder Ausschluss der Halterhaftung
3Mehrere Schädiger
3Schadenersatz zwischen Motorfahrzeughaltern
3Schadenersatz, Genugtuung
22. Abschnitt: Versicherung
3Versicherungspflicht
3Mindestversicherung
3Unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer, Einreden
3Mehrere Geschädigte
3Halterwechsel, Ersatzfahrzeuge
3Versicherungsnachweis, Aussetzen und Aufhören der Versicherung
3Schadenverlaufserklärung
23. Abschnitt: Besondere Fälle
3Motorfahrzeuganhänger; geschleppte Motorfahrzeuge
3Fahrräder
3Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes
3Rennen
3Motorfahrzeuge und Fahrräder des Bundes und der Kantone
3Nationales Versicherungsbüro
3Strolchenfahrten
3Nationaler Garantiefonds
3Finanzierung, Durchführung
3Gemeinsame Bestimmungen für das Nationale Versicherungsbüro und den Nationalen Garantiefonds
3Nichtversicherte Fahrzeuge
3Auskunftsstelle
3Schadenregulierungsbeauftragte
3Schadenregulierung
3Entschädigungsstelle
3Reziprozität
24. Abschnitt: Verhältnis zu andern Versicherungen
3Obligatorische Unfallversicherung
3Militärversicherung
25. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen
3Versicherer
3Verjährung
3Vereinbarungen
3Bedingungen des Rückgriffs
3Zusatzbestimmungen über Haftpflicht und Versicherung
1IVa. Titel: Informationssysteme
21. Abschnitt: Informationssystem Verkehrszulassung
3Grundsätze
3Zweck
3Inhalt
3Datenbearbeitung
3Zugriff im Abrufverfahren
3Einsichtsrecht
3Datenbekanntgabe
3Organisation und Durchführung
22. Abschnitt: Informationssystem Strassenverkehrsunfälle
3Grundsätze
3Zweck
3Inhalt
3Datenbearbeitung
3Verknüpfung mit anderen Informationssystemen
3Organisation und Durchführung
23. Abschnitt: Informationssystem Strassenverkehrskontrollen
3Grundsätze
3Zweck
3Inhalt
3Datenbearbeitung
3Verknüpfung mit anderen Informationssystemen
3Organisation und Durchführung
1V. Titel: Strafbestimmungen
2Verletzung der Verkehrsregeln
2Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen
2Fahren in fahrunfähigem Zustand und Missachtung des Verbots, unter Alkoholeinfluss zu fahren
2Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit
2Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall
2Nicht betriebssichere Fahrzeuge
2Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch
2Fahren ohne Berechtigung
2Fahren ohne Fahrzeugaus-weis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung
2Missbrauch von Ausweisen und Schildern
2Signale und Markierungen
2Warnungen vor Verkehrskontrollen
2Weitere Widerhandlungen
2Strafbarkeit
2Widerhandlungen im Ausland
2Verhältnis zu andern Strafgesetzen
2Ergänzende Strafbestimmungen, Strafverfolgung, Strafkontrolle
1VI. Titel: Ausführungs- und Schlussbestimmungen
2Meldungen
2Steuern und Gebühren
2Ausführung des Gesetzes
2Völkerrechtliche Verträge
2Schlussbestimmungen
2Übergangsbestimmung zur Änderung vom 29. September 2017
Schluss- und Übergangsbestimmungen3
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- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
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Bewertungskategorien
Art. 25a Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem sind Fahrzeuge, die in der Lage sind, die Fahraufgaben des Fahrzeugführers zumindest unter bestimmten Bedingungen dauerhaft und umfassend zu übernehmen. IIa. Titel: Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem / Begriff
- SR-Nummer
- SR 741.01
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 19.12.1958
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht