Consolidation: 0.193.417.41 - 1930-06-07
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.193.417.41
BS 11 364; BBl 1929 III 354
Vertrag
zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei
zur Erledigung von Streitigkeiten im Vergleichs-,
Gerichts- und Schiedsverfahren1
Abgeschlossen am 20. September 1929
Von der Bundesversammlung genehmigt am 14. März 19302
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 7. Juni 1930
In Kraft getreten am 7. Juni 1930
(Stand am 7. Juni 1930)
Der Schweizerische Bundesrat
und
der Präsident der Tschechoslowakischen Republik,
vom Wunsche geleitet, die zwischen beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Bande zu festigen und zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens beizutragen, indem sie in ihren gegenseitigen Beziehungen die im Völkerbundsvertrage, besonders in Artikel XIII niedergelegten Grundsätze möglichst weitgehend zur Anwendung bringen,
sind, gestützt auf Artikel XXI des Völkerbundsvertrages,
übereingekommen, einen allgemeinen Vergleichs-, Gerichts- und Schiedsvertrag abzuschliessen, und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und sie in guter und gehöriger Form befunden haben,
über folgende Bestimmungen übereingekommen sind:
- 1 Mit Briefwechsel vom 24. Febr. 1994 mit der Tschechischen Republik und Notenaustausch vom 13. Okt./25. Nov. 1994 mit der Slowakei wurde die Weitergeltung dieses Vertrages zwischen der Schweiz und den genannten Staaten bestätigt.
- 2 AS 46 309
- SR-Nummer
- SR 0.193.417.41
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 07.06.1930
- Dokumentdatum
- 20.09.1929
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
- SR 0.193.417.41
- Dokumentart
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- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.09.1929
- Quelle
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- Rechtsbereich
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