Jede Vertragspartei gestattet den Investoren der anderen Vertragspartei den unverzüglichen Transfer in einer frei konvertierbaren Währung von Beträgen im Zusammenhang mit einer Investition, insbesondere von
Gewinnen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und anderen Erträgen aus einer Investition;
Beträgen, die für die Rückzahlung von Anleihen oder anderen Verpflichtungen oder für die Zahlung von Lizenzgebühren oder für jede andere Zahlung im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten oder ähnlichen Rechten erforderlich sind;
Beträgen, die für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen für den Unterhalt, die Durchführung oder die Erweiterung der Investition erforderlich sind;
Erlösen aus dem Verkauf oder der teilweisen oder vollständigen Liquidation einer Investition;
sämtlichen erhaltenen Entschädigungszahlungen.